1.) Die HUTA GÖTZENBERG hält und betreut den Hund art- und verhaltensgerecht und beachtet dabei insbesondere die individuellen Bedürfnisse des Hundes wie umseitig angegeben. Die Vorschriften des Tierschutz-gesetzes einschließlich seiner Nebenbestimmungen werden berücksichtigt. Die HUTA GÖTZENBERG sichert zu, dass sie über eine Erlaubnis zur Betreuung der Hunde gemäß §11 des Tierschutzgesetzes verfügt.

2.) Die HUTA GÖTZENBERG wird den Hundehalter unverzüglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund offensichtliche gesundheitliche oder emotionale Störungen erkennbar sind oder auftreten. Sollte der Hundehalter im Falle akuter gesundheitlicher Probleme oder Verletzungen ("Gefahr im Verzug") für eine Absprache des weiteren Vorgehens nicht erreichbar sein, ist die HUTA GÖTZENBERG berechtigt, angemessene tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die hierbei entstehenden Kosten werden vom Hundehalter übernommen.

3.) Der Hundehalter versichert, dass der Hund über einen aktuellen Impfschutz (Impfung innerhalb des letzten Jahres) gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose verfügt. Der Hundehalter stellt sicher, dass die HUTA GÖTZENBERG über eine Kopie des jeweils aktuellen Impfpasses des Hundes verfügt.

4.) Der Hundehalter versichert außerdem, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet und gekennzeichnet ist und dass für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung des Hundes in der HUTA GÖTZENBERG Tierhalter im Sinne des §833 BGB.

5.) Für die Leistungen der HUTA GÖTZENBERG gelten die bei Vertragsschluss aktuell geltenden Tarife und Preise, wie unter www.HUTA-GÖTZENBERG.de abrufbar. Der Bringtag zählt in voller Höhe als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als Pensionstag, wenn der Hund bis 11:00 Uhr abgeholt wird. Die Rechnungsbeträge werden beim Einchecken des Hundes fällig.

6.) Für die Betreuung gelten die unter www.HUTA-GÖTZENBERG.de abrufbaren Öffnungs- und Abholzeiten. Als halber Betreuungstag gilt eine Betreuung von maximal 5 Stunden, als voller Betreuungstag gilt eine Betreuung von 5 bis maximal 12,5 Stunden; beides innerhalb der Öffnungszeiten von 6:30 bis 19:00 Uhr. Vorbehaltlich anderweitiger individueller Absprachen wird ein Hund aus der Tagesbetreuung automatisch zum Pensionshund, wenn er bis zur Schließung der HUTA GÖTZENBERG um jeweils 19:00 Uhr nicht abgeholt ist. Die bei Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeiten zusätzlich entstehenden Betreuungs- und Verpflegungskosten übernimmt der Hundehalter.

7.) Pensionshunde, die ohne weitere Absprache nicht vereinbarungsgemäß abgeholt werden, werden mit dem doppelten Betreuungskostensatz pro Tag berechnet. Nach Ablauf von 3 Tagen, ist die HUTA Götzenberg berechtigt, den Hund anderweitig (z. B. in einem Tierheim oder bei einer Privatperson) unterzubringen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

8.) Für Schäden, die der Hund während seines Aufenthaltes in der HUTA GÖTZENBERG erleidet (z.B. Verletzungen in Folge von Auseinandersetzungen mit anderen Hunden, Erkrankungen), übernimmt HUTA GÖTZENBERG keine Haftung; es sei denn, diese Schäden sind durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens der HUTA GÖTZENBERG entstanden. Gleiches gilt für die Belegung einer Hündin. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die der Hund während der Zeit seiner Betreuung durch die HUTA GÖTZENBERG, auch im Falle eines Verlassens des gesicherten Geländes der HUTA, verursacht.

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